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BETATEST-VEREINBARUNG

zwischen

Bigpoint GmbH

Christoph-Probst-Weg 3
20251 Hamburg

- nachfolgend Bigpoint genannt -

und

Betatester

- nachfolgend Betatester genannt -

Bitte lesen Sie diese Betatestvereinbarung (im Folgenden „Vereinbarung” genannt) sorgfältig, bevor Sie an dem geschlossenen Betatest für das Spiel „Drakensang” (im Folgenden „Spiel” genannt), welches sich zur Zeit in der Entwicklung befindet, teilnehmen.

Mit Setzen des Häkchens in dem Kasten „Ich akzeptiere alle in dieser Vereinbarung genannten Abmachungen und Bestimmungen und nehme an dem Betatest teil” bestätigen Sie, dass Sie den Wortlaut der Betatestvereinbarung gelesen und verstanden haben und dass Sie sich zur Einhaltung aller hierin genannten Bedingungen als Betatester verpflichtet haben.

§ 1 Betatest

Bigpoint beabsichtigt die Markteinführung eines Spiel und möchte dem Betatester in diesem Zusammenhang gewisse, vertraulich eingestufte Informationen und Ideen über das Spiel anzuvertrauen, die bisher noch nicht veröffentlicht wurden.

Zum Zwecke des Tests dieser Vorabversion („Beta-Version“) führt Bigpoint vor der Veröffentlichung des Spiels einen sogenannten „Closed-Beta-Test“ in einem begrenzten Kreis von Testspielern (Betatestern) durch.

§ 2 Aufgabe des Betatesters

Die Aufgabe des Betatesters besteht darin, das von Bigpoint zur Verfügung gestellte Spiel hinsichtlich Kompatibilität mit eigenen Hardwaresystemen, Softwarefehlern und genereller Spielbarkeit zu überprüfen und zu testen.

§ 3 Zeitlicher Umfang der Mitwirkung; Vergütung

Die Mitwirkung des Betatesters erfolgt auf freiwilliger Basis, d.h. der Betatester unterliegt keinerlei Mindestvorgaben hinsichtlich Zeit und Umfang bei der Durchführung seiner Tätigkeiten.

Der Betatester erklärt sich jedoch bereit, den Betatest gewissenhaft und sorgfältig auszuführen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in einem durch den Betatester frei bestimmbaren Umfang an Bigpoint zu berichten.

Der Betatester erkennt an, dass Bigpoint keinerlei Kosten, die dem Betatester im direkten oder indirekten Zusammenhang durch die Teilnahme am Betatest entstehen (beispielsweise Internetkosten oder ähnliche Kosten), ersetzt werden. Dies betrifft insbesondere auch Vergütungsansprüche für den beim Betatester angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwand, der durch die Teilnahme an diesem Test entsteht.

Der Betatester erkennt an, dass durch die Teilnahme am Betatest kein wie auch immer geartetes Arbeits- oder Dienstverhältnis zwischen dem Betatester und Bigpoint entsteht.

Eine Vergütung für die Mitwirkung im Rahmen der Betatestphase erfolgt nicht.

§ 4 Durchführung des Betatests

Bigpoint stellt dem Betatester zu Beginn des Betatests einen Zugang zur geschlossenen Betaversion des Spiels zur Verfügung. Dem Betatester ist es ausdrücklich untersagt, Veränderungen an Programmdaten vorzunehmen bzw. Hilfsprogramme (insbesondere Skripte) zu benutzen, die dazu geeignet sind, Programmdaten oder Spielabläufe zu verändern oder zu manipulieren.

Bigpoint behält sich das Recht vor, bei allen Betatest-Accounts jederzeit einen „Reset“ vorzunehmen. Im Fall von entgeltlich erworbenen virtuellen Gütern werden diese dem Betatester nach dem Reset erneut gutgeschrieben. Weitere Ansprüche im Falle eines „Reset“, insbesondere solche auf Wiederherstellung des ursprünglichen Accountzustandes, stehen dem Betatester nicht zu.

Dem Betatester ist bekannt, dass die Teilnahme am Betatest eine Registrierung im Rahmen der Software, insbesondere des Spiels über das Internet, erfordert. Bei dieser Registrierung und Aktivierung werden Daten über die verwendete Hardware des Betatesters an Bigpoint ausschließlich zum Zwecke der Testdurchführung übermittelt.

Der Betatester erklärt sich mit der Übermittlung der Daten einverstanden. Ohne diese Einverständniserklärung ist eine Teilnahme am Betatest nicht möglich.

Bigpoint wird sämtliche übermittelten Daten nicht an Dritte weitergeben und einzig zum Zwecke des Betatests verwenden.

Dem Betatester ist darüber hinaus Folgendes bekannt:
- Für die Teilnahme an diesem Betatest wird der Betatester mit seinem Real- und Forumsnamen („Nicknamen“) im Betatestforum angemeldet.
- In diesem Fall ist dieser Name von anderen Betatestern einsehbar.
- Alle übrigen personenbezogenen Daten werden an für Dritte nicht zugänglicher Stelle aufbewahrt.
Der Betatester stimmt der Nennung seines Real- und Forumsnamens in der Bugdatenbank und im Betatestforum hiermit ausdrücklich zu.

§ 5 Beendigung des Betatests

Die Mitwirkung des Betatesters endet, wenn „ Betatest-Updates“ zum Spiel nicht mehr ausschließlich für den begrenzten Kreis der Betatester veröffentlicht werden, sondern das Spiel der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, z.B. durch eine Open-Beta-Phase.

Die Mitwirkung des Betatesters kann von Bigpoint und dem Betatester darüber hinaus ohne Angabe von Gründen jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist beendet werden.

Die Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 7 bleibt jedoch unbeschadet einer früheren Beendigung der Mitwirkung bis zum Zeitpunkt der allgemeinen Veröffentlichung des Spiels bestehen.

§ 6 Urheberrechte

Der Betatester räumt Bigpoint bereits heute das exklusive, unbefristete und territorial unbegrenzte Nutzungsrecht an möglicherweise unter das Urheberrecht fallenden Testergebnissen und Verbesserungsvorschlägen ein, die sich aus der Mitwirkung des Betatesters im Rahmen dieses Betatests ergeben.

§ 7 Geheimhaltungspflicht

Der Betatester verpflichtet sich, alle ihm während seiner Mitwirkung bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen, Zeichnungen, elektronisch gespeicherten Daten, Materialien, technischen Prozesse und anderes technisches Wissen über das Spiel, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, streng vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

Hierunter fallen insbesondere Informationen über die Spielinhalte, den Entwicklungsstand und den Veröffentlichungszeitpunkt des zu testenden Spiels selbst. Auch ist der Betatester verpflichtet, über seine Teilnahme am Betatest als solche (wie auch über die Teilnahme und die Identität der anderen Betatester) Stillschweigen zu bewahren.

Geheimhaltung bedeutet, dass die offen gelegten Daten und Informationen
- nicht ohne Zustimmung von Bigpoint vervielfältigt und verbreitet,
- nicht für eine eigene Forschung und Entwicklung oder Produktion und
- nicht für eigene Zwecke oder die Zwecke Dritter verwendet werden dürfen.
- Die Zugangsdaten sind ständig unter Kontrolle zu halten und bei Unterbrechung des Spiels gesichert zu verwahren.

Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch über den Zeitpunkt der Beendigung des Betatests bzw. der Mitwirkung des Betatesters unbeschränkt fort. Hiervon ausgenommen sind nur solche Informationen, die der Öffentlichkeit nach diesem Zeitpunkt bekannt sind oder bekannt werden. Der Betatester ist nur berechtigt, die ihm im Rahmen seiner Mitwirkung zur Verfügung gestellte Betaversion auf seiner Hardware sofern zum Spielbetrieb notwendig, zu installieren, die in seinem dauerhaften Besitz steht. Die Installation auf Hardwarekomponenten, die nicht in seinem dauerhaften Besitz stehen, ist ausdrücklich untersagt. Im Falle des Verlustes der benutzen Hardware hat der Betatester Bigpoint hierüber unverzüglich zu informieren.

Der Betatester verpflichtet sich, die ihm im Rahmen seiner Mitwirkung zur Verfügung gestellten Zugangsdaten zur Betaversion ordnungsgemäß zu benutzen, zu sichern und diese keinesfalls an Dritte weiterzugeben oder diese Dritten zugänglich zu machen.

Dem Betatester ist die Anfertigung von Kopien der Betaversion oder das Verbreiten der Betaversion im Internet ausdrücklich untersagt.

Dem Betatester ist bekannt, dass der ihm im Rahmen seiner Mitwirkung zur Verfügung gestellte Zugang zur Betaversion individuell gekennzeichnet ist, sodass eine Rückverfolgung jederzeit möglich ist.

Der Betatester ist Bigpoint zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet, der aus einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht, insbesondere aus der Verbreitung von Informationen oder der Anfertigung von Kopien, entsteht.

§ 8 Haftungsausschluss

Der Betatester ist sich bewusst, dass die zu testende Software sich noch im Entwicklungsstadium befindet und dass Programmfehler unter Umständen seinen Computer bzw. seine benutze Hardware sowie die sich darauf befindlichen Programme beeinflussen können.

Bigpoint haftet ausdrücklich nicht für Hardwareschäden des Betatesters sowie Schäden an der darauf befindlichen Software, die durch den Einsatz der Beta-Software begründet sein könnten. Dieser Haftungsausschluss gilt nur sofern und soweit die Schäden nicht durch vorsätzliche Handlungen von Bigpoint herbeigeführt wurden.

§ 9 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen

Anzeigen und Erklärungen, die vom Betatester gegenüber Bigpoint abzugeben sind, bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Der Betatester erklärt hiermit ausdrücklich, dass er das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Gerichtsstand ist Hamburg, falls der Betatester nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Verbrauchers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Für die von Bigpoint auf der Grundlage dieser Zusatzvereinbarung abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Mündliche Abreden außerhalb dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen.

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.